Selbstverpflichtung

Die im Dachverband organisierten Erlanger Jugendclubs sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den jugendlichen und heranwachsenden Besuchern bewusst. Daher halten sie sich nicht nur an die gesetzlichen Bestimmungen, sondern erklären sich dazu bereit, zusätzliche weitere Regeln einzuhalten.
Alkoholmissbrauch und ­exzessen sollen dadurch aktiv entgegengewirkt werden. Das Angebot für die Besucher soll aber nicht so weit eingeschränkt werden, dass die Jugendclubs ihre Attraktivität gegenüber den kommerziellen Veranstaltern verlieren.
Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinaus, werden daher folgende Regeln festgesetzt:
  • An erkennbar betrunkene Personen werden keine weiteren alkoholischen Getränke ausgeschenkt (GastG §20 Nr. 2). Es wird zudem darauf geachtet, dass deren Heimweg gesichert ist. Bei zu stark Alkoholisierten wird der Rettungsdienst verständigt und bei Minderjährigen werden die Eltern informiert.
  • Von den Jugendclubs werden weder „Flatrate­“ noch „All­Inclusive­Parties“ durchgeführt. Auch gibt es keine Mengenrabatte oder ähnliche Angebote.
  • Werden branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt, so sind alle im Thekenbetrieb eingesetzten Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt. Werden keine derartigen Getränke abgegeben, genügt eine Alter von 16 Jahren zur Mitarbeit.
  • Das Jugendschutzgesetz (§9, Abs. 1) untersagt die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren und die Abgabe aller alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren. Zusätzlich verlangt es, dass unberechtigten Personen der Verzehr nicht gestattet wird. Zur Vermeidung der Weitergabe von Getränken an nicht berechtigte Personen, werden alle alkoholischen Getränke nur nach dem 1­zu­1­Verfahren ausgegeben. Das bedeutet, dass eine berechtigte Person zum Zeitpunkt des Erwerbs nur ein entsprechendes Getränk erhält.
  • Das Gaststättengesetz (§6) sieht vor, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger ist, als das billigste alkoholische Getränk. Die Jugendclubs verpflichten sich darüber hinaus, dass alle alkoholfreien Geränke günstiger sind, als das billigste alkoholhaltige Getränk. Zudem sind branntweinhaltige Getränke teurer zu verkaufen als andere alkoholische Getränke. Die zu vergleichenden Preise ergeben sich aus dem hochgerechneten Literpreis.
  • Spirituosen und Liköre werden in den Jugendclubs niemals pur abgegeben. Branntweinhaltige Getränke (Cocktails, Longdrinks, etc.) werden zudem nur in angemessenen Mischungsverhältnissen abgegeben und grundsätzlich nur angeboten, wenn das zu erwartende Durchschnittsalter der Gäste über 18 Jahre ist.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung des Dachverbandes der Erlanger Jugendclubs.

Erlangen, den 13. Dezmeber 2009

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